Erdbaumaschinen

 

Die Beschäftigung in einem Baubetrieb erfordert Flexibilität und umfangreiches Fachwissen in allen Bereichen wie Arbeitssicherheit, Baumaschinenkunde und Baumaschinentechnik sowie den praktischen Einsatz von Baumaschinen.

Bei vielen Baumaschinen ist erforderlich, dass die Maschinenführer eine Ausbildung absolviert haben. So zum Beispiel bei Erdbaumaschinen, zu denen Bagger, Lader, Planier- und Schürfgeräte sowie Spezialmaschinen zählen.

Inhalte:

  • Kenntnisse über Arbeitsweise und Einsatz-
    möglichkeiten von Erd- und Tiefbaugeräten
  • Arbeitskunde (Auf- und Abrüsten sowie Transport und Verladung von Baumaschinen)
  • Arbeitssicherheit
  • Baumaschinenkunde (Kraftfluss, Arten)
  • Konstruktiver Aufbau von Planiergeräten
  • Konstruktiver Aufbau von Ladegeräten
  • Konstruktiver Aufbau von Hydraulikbaggern
  • Antriebsarten und Kraftübertragungselemente
  • Wartungs- und Störungsanalyse
  • Umweltschutzmaßnahmen
  • Fahren und Bedienen
  • Praktische Übungen
  • Fachspezifische Ausbildung
  • Abschlussprüfung

Die Berufsgenossenschaft fordert, dass die Maschinenführer im Führen oder Warten der Erdbau-
maschine unterwiesen sind und die Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben (gem. DGUV Regel 100-500). Zudem müssen Erdbaumaschinen- und Kranführer einmal jährlich unterwiesen werden.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Führerscheinklasse B